Das außergerichtliche Mahnverfahren steht im Mittelpunkt der Inkassodienstleistung.
Dabei ist die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner Bedingung.
Es werden Erkenntnisse zur Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Schuldners gewonnen.
Oberstes Ziel ist es, die Zahlung des Schuldners herbeizuführen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen können, in dieser Phase erheblich zum Erfolg, eines späteren
gerichtlichen Mahnverfahrens, beitragen.
Bei erfolglosem außergerichtlichen Mahnverfahren wird unverzüglich,
die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben.
Voraussetzung dafür ist die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers.