Das gerichtliche Mahnverfahren setzt ein, wenn das außergerichtliche Verfahren erfolglos geblieben ist.
Es ist ein schnelles, kostengünstiges Verfahren und soll für die Streitparteien das gerichtliche Klageverfahren im Zivilprozess vermeiden.
Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren wird es dem Gläubiger möglich einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erlangen.
Damit kann gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung oder eine Pfändung betrieben werden.
Durch die erteilte Vollmacht meines Mandanten übernehme ich die Beantragung des Erlasses eines Mahnbescheides beim zuständigen Amtsgericht, welcher dem Schuldner postalisch zugestellt wird.
Die dadurch entstehenden Fristen werden durch mich überwacht.
Vor Beantragung des Vollstreckungsbescheides müssen eventuelle Zahlungseingänge oder Ratenzahlungen mit Mandant und Schuldner abgeklärt werden.
In Verbindung mit dem Gericht wird die Wahrung laufender Fristen geprüft und Vollstreckungsbescheid beantragt.
Liegt kein Einspruch gegen den Erlass des Vollstreckungsbescheides vor, wird dieser Erlassen.
Der erlassene Vollstreckungsbescheid ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung.
Jetzt ist die Forderung tituliert und hat eine Gültigkeit von 30 Jahren.